Zum 60. Jahrestag der Befreiung Italiens vom Faschismus am 25. April.
Ein neues Dokument zur Repressionspolitik der deutschen Besatzer in Italien

(Eingesandt von Martin Seckendorf)


In Italien wird der Beginn des allgemeinen Aufstandes in den norditalienischen Städten gegen deutsche Besatzer und einheimische Faschisten am 25. April 1945 als Tag der Befreiung begangen. Trotz starker geschichtsrevisionistischer Tendenzen ist dieser Tag bis heute von den Ideen der Resistenza geprägt1. Ein wichtiger Schritt zur Festigung der sich formierenden Widerstandsbewegung und zur politischen Mobilisierung des Volkes nach Beginn der deutschen Besetzung waren die im Dezember 1943 begonnenen Streiks in Mailand, die ersten Massenstreiks der italienischen Arbeiterklasse unter den Bedingungen der Okkupation.
Nachdem am 8. September 1943 zwischen Italien und den Alliierten ein Waffenstillstand bekannt gegeben worden war, besetzte die Wehrmacht nach seit längerer Zeit vorbereiteten Plänen das noch nicht von den Alliierten befreite Gebiet des ehemaligen Verbündeten. Dort errichteten die Deutschen ein besonders hartes Okkupationsregime.2 Angesichts der Erfahrungen mit vier Jahren Besatzungspolitik in anderen Ländern Europas glaubte die deutsche Führung, damit die Entstehung einer effektiven Widerstandsbewegung in Italien verhindern zu können. Durch zügellosen Terror vom ersten Tag der Besetzung an3 sollten die Voraussetzungen geschaffen werden, um mit relativ geringer Truppenstärke die langsam nach Norden drängenden alliierten Streitkräfte aufhalten, die für die deutsche Kriegswirtschaft bedeutsamen ökonomischen Ressourcen ausbeuten und die Italiener zur Arbeit für die Deutschen zwingen zu können.4 Der gewissermaßen vorauseilende Terror erhielt auch deshalb eine besonders brutale Note, weil die deutsche Führung „die Italiener“ für den „Verrat“ vom 8. September, für den Ausstieg des Landes aus der faschistischen Koalition bestrafen wollte. Die Propagandamaschine versuchte, im deutschen Volk, insbesondere bei den Soldaten eine regelrechte Pogromstimmung gegen „die Italiener“ zu entfachen. In der Sondermeldung des Oberkommandos der Wehrmacht (OKW) am 10.September 1943 zur Entwaffnung der italienischen Armee wurden die Stichworte vorgegeben. Es heißt dort u.a.: „Damit ist ein Verrat, wie er größer und hinterhältiger in der Geschichte kaum zu finden ist, auf die Verräter selbst zurückgefallen. Die italienische Wehrmacht besteht nicht mehr. Was aber für ewige Zeiten bestehen bleiben wird, ist die Verachtung der Welt für die Verräter.“5 Der Oberbefehlshaber der Heeresgruppe E, Alexander Löhr, begründete auf einer Chefbesprechung die verbrecherischen Befehle zum Massenmord an italienischen Soldaten in Anlehnung an die Sondermeldung mit dem „in der Geschichte einzig dastehenden Verrat Italiens“, der die Deutschen „berechtigt, alle Hemmungen fallen zu lassen und mit allerschärfsten Mitteln durchzugreifen.“6
Die Umsetzung des Konzepts, bei geringsten Anzeichen von Widerstand Massenrepressalien zu exekutieren, zeigte sich bei der Reaktion auf die ersten größeren Streiks in Norditalien während der deutschen Besetzung. Die Streiks mit zunächst hauptsächlich ökonomischen Forderungen begannen Mitte Dezember 1943 in Mailand und breiteten sich schnell auf Turin, Mestre, Genua und Venedig aus.7 Die deutsche Geheimpolizei hatte die Kommunisten als Initiatoren ausgemacht, die –das machte die Sache für die Deutschen so gefährlich – von Sozialisten und anglophilen Konservativen unterstützt wurden. Nur die römisch-katholische Kirche verhalte sich auf einen Wink des Vatikans hin den Deutschen gegenüber entgegenkommender.8
Hitler maß den Streiks eine eminent politisch-militärische Bedeutung bei. Er sah darin eine schwere Gefahr für den Fall einer alliierten Landung in Norditalien und betrachtete die Streiks „als die Vorbereitung für eine feindliche Mobilmachung.“9
Außerdem konnten die Streiks den Bezug von italienischen Industrieerzeugnissen, die von der deutschen Kriegswirtschaft dringend benötigt wurden, beeinträchtigen. Neben vielen Rohstoffen, bei denen Italien inzwischen den deutschen Bedarf zu großen Teilen, auf einigen Gebieten vollständig deckte( u.a. bei Kupfer zu 21 Prozent, bei Molybdän zu 23 Prozent, bei Wolfram zu 9 Prozent, bei Asbest zu 45 Prozent, bei Tonerde zur Aluminiumproduktion zu 14 Prozent), kamen 14 Prozent aller im deutschen Machtbereich produzierten Lastkraftwagen aus Italien. Der Wehrmachtsbedarf an Textilien wurde zu fast einem Viertel aus Italien gedeckt.10
Geführt wurden die Streiks von einer Betriebsräteorganisation, die sich die Arbeiterklasse im Frühjahr 1943 erkämpft hatte. Die am 15. September 1943 von den Deutschen eingesetzte „neue“ Mussolini-Regierung von Salò, die sich zur Gewinnung von Einfluß im italienischen Volk, insbesondere in der Arbeiterklasse, in hohem Maße sozial-demagogischer Floskeln bediente, hatte die Betriebsräteorganisation anerkannt.11 Schon bei den ersten Anzeichen eines bevorstehenden Streiks ergriff Rudolf Rahn, „Bevollmächtigter des Großdeutschen Reiches bei der Italienischen Faschistischen Nationalregierung“, wie der monströse Titel lautete, die Initiative. Er legte ein komplexes Programm zur Niederschlagung der drohenden Streiks vor. „Botschafter Rahn ist weiter bemüht, der in Norditalien drohenden Streikgefahr Herr zu werden“ wurde am 9. Dezember 1943 in Berlin auf der Sitzung des interministeriellen Ausschusses für italienische Angelegenheiten, der als Koordinierungsorgan der deutschen Besatzungspolitik auf der Apenninhalbinsel fungierte, mitgeteilt.12 Kernstück der Rahn`schen Bemühungen war ein Katalog drakonischer Massenrepressalien. Dieser ist in dem unten abgedruckten Dokument aufgelistet. Doch Rahn, der sich schon im Vorfeld der Okkupation für eine flexiblere Politik durch stärkere Einbindung der Kollaborateure und Verbesserung der miserablen Lebensbedingungen, verbunden mit extrem zugespitzter antikommunistischen Propaganda in den besetzten Gebieten eingesetzt hatte,13 bezog in die Aktivitäten zur Niederschlagung von Streiks, neben deutschen Stellen auch die italienischen Kapitaleigner der Betriebe und die Mussoliniadministration ein. Darüber hinaus flankierte er den Terror mit sozialen Versprechungen und propagandistischen Maßnahmen. Nach dem Ende der ersten Streikwelle wurde am 9. Februar 1944 nach Berlin telegrafiert: „Die aufflammenden und von Kommunisten geschürten Streikwellen Mitte Dezember und Anfang Januar erforderten rasches und energisches Eingreifen. Durch zielbewusste vom Reichsbevollmächtigten veranlasste und einheitlich gesteuerte Maßnahme auf polizeilichem, wirtschaftlichem, sozialem, propagandistischem und militärischem Gebiet konnten die Streiks niedergeschlagen werden…“.14 Neben der Anwendung terroristischer Maßnahmen machte man den Streikenden offenbar soziale Versprechungen.15 Für die sozialdemagogische Komponente in seinem Niederschlagungskonzept hatte Rahn einen Spezialisten eingesetzt, den SS-Brigadeführer Paul Zimmermann.16 Der SS-General war ein mit der deutschen Metallindustrie eng verbundener Wirtschaftsfachmann.17 Mit seiner Funktion als Initiator und Koordinator der Maßnahmen zur Niederschlagung der ersten Massenstreiks des italienischen Proletariats nach Beginn der deutschen Besetzung versuchte Rahn auch seine Ambitionen und den Anspruch des Auswärtigen Amtes durchzusetzen, die Dienststelle des Reichsbevollmächtigten im besetzten Italien, vor allem im Gebiet der Mussolini-Republik von Salò, als oberste politische Instanz zu installieren, der alle in Italien eingesetzten zivilen deutschen Dienststellen und auch die Verwaltungsdienststellen der Wehrmacht untergeordnet werden müßten.18
In Mailand gelang es den Deutschen, den Streik bis zum 20. Dezember nieder zu schlagen. Dagegen streikten noch am 14. Januar 1944 in Genua „50000 Arbeiter großer Betriebe“.19 Dieser von Rahn voreilig schon am 9. Februar als unterdrückt gemeldete Streik20 führte fast nahtlos in den Generalstreik vom März 1944.Von dem Ausmaß des Generalstreiks waren die Besatzer überrascht. Der „bevollmächtigte General der Deutschen Wehrmacht bei der Italienischen Faschistischen Nationalregierung“, General der Infanterie Rudolf Toussaint, meldete am 4. März an das OKW, dass in Mailand, Turin, Bergamo, Verona und anderen Städten 107500 Arbeiter im Streik standen und in den Bezirken Genua, Florenz und Bologna Streikvorbereitungen getroffen würde. Im Zusammenhang mit dem Ausstand stellte er eine insgesamt gesteigerte Widerstandstätigkeit fest, insbesondere „vermehrte Sabotageakte“.21 Die Reaktion der Deutschen folgte dem von Rahn im Dezember erarbeiteten Modell: Massenverhaftung von Streikenden und deren Abtransport in Konzentrationslager nördlich der Alpen, Besetzung der Betriebe durch SS- und Polizeitruppen, Aussperrung der Arbeiter, Einstellung der Lohnzahlungen.22 In die Aktionen zur Niederschlagung der Streiks waren wieder der SS-General Zimmermann als Wirtschafts- und Sozialexperte sowie in stärkerem Maße die Dienststellen des Rüstungsministeriums eingeschaltet worden. Auch italienische Industrielle wurden von den Deutschen einbezogen.23 Sofort nach Ausbruch des Generalstreiks hatte Hitler befohlen, 20 Prozent der Streikenden nach Deutschland zu deportieren. Mit Rücksicht auf die negativen Auswirkungen dieses Schrittes für die Rüstungswirtschaft in Italien wurde nach einer Beratung von Rahn und dem Höchsten SS-und Polizeiführer in Italien, SS-Obergruppenführer Karl Wolff, am 8. März bei Hitler der Befehl modifiziert. Es sollte nun gezielt verhaftet werden. Hitler verlangte die Deportation „aller Rädelsführer“.24 Am 8. März meldete der Bevollmächtigte General an das OKW, dass ein erster Transportzug mit ca. 1000 Streikenden nach Deutschland unterwegs sei. Weitere 500 Streikende seien inzwischen festgenommen worden.25 Durch den massiven Gewalteinsatz, flankiert von propagandistischen und sozialen Maßnahmen konnte der Generalstreik bald erstickt werden. Die Streikbereitschaft des italienischen Proletariats war damit nicht zu brechen. So brachen u.a am 9. Juni 1944 in Genua Streiks in mehreren Großbetrieben aus, die die Besatzer und Kollaborateure stark beunruhigten. Es folgte die gewohnte deutsche Reaktion: Aussperrung, Einstellung der Lohnzahlungen und Werksverpflegungen. Die Deutschen änderten aber ihre Taktik. Um die Arbeiter in Sicherheit zu wiegen, kam es während des Streiks nicht zu größeren Verhaftungen und Deportationen. Insgeheim wurde aber eine umfassende Strafaktion vorbereitet. Während die Arbeiter im Vertrauen auf „Straffreiheit“ und Einhaltung sozialer Zusagen am 14. Juni die Arbeit wieder aufgenommen hatten, setzte am 16. Juni die stabsmäßig geplante Strafaktion mit voller Wucht ein: 1448 Arbeiter, wurden von der Arbeitsstelle weg verhaftet und zur Zwangsarbeit nach Deutschland deportiert. Gleichzeitig begannen in Genua und Umgebung Großrazzien. Die dabei festgenommenen arbeitsfähigen Italiener wurden ebenfalls zur Zwangsarbeit eingesetzt.26
Das nachstehend abgedruckte Dokument vom 15. Dezember 1943 ist nicht nur ein frühes Dokument für das Reaktionsmuster der deutschen Besatzer auf die sich formierende Widerstandsbewegung. Es hat in zwei weiteren Richtungen Bedeutung.
Einmal zeigt das Dokument die Machtfülle der zivilen Okkupationsorgane. Rahn war für die Kontrolle und Anleitung der Kollaborationsregierung sowie für Propagandamaßnahmen zuständig. Hauptsächlich sollte er dafür zu sorgen, dass die Mussolini-Administration die Finanzmittel zur Verfügung stellte, mit denen vor allem die Ausbeutung des besetzten Landes erfolgte. Das Rumpf-Italien musste im Monatsdurchschnitt 1075 Millionen Reichsmark(Stand Juli 1944) als Besatzungskosten zahlen. Die Kontributionen waren selbst nach Meinung von Rahn im Vergleich zu anderen besetzten Gebieten extrem hoch.27 Das abgedruckte Dokument zeigt, dass Rahn zumindest in der ersten Etappe der Besetzung darüber hinaus auch auf dem Gebiet der Repression eine überragende Stellung besaß und bereit war, diese Vollmachten rigoros gegen die italienische Bevölkerung auch einzusetzen. Der drakonische Strafenkatalog für die Teilnahme an Streiks ist von Rahn, vorgeschlagen worden. Hitler hat den Vorschlag gebilligt und Rahn mit der Durchführung der Maßnahmen beauftragt. Diese Seite der Tätigkeit Rahns und anderer Spitzenbeamter der Zivilverwaltung ist den Strafverfolgungsbehörden nach 1945 offensichtlich entgangen. Während einige SS-Angehörige, hin und wieder auch ein Wehrmachtsoffizier, für in Italien gegen die Zivilbevölkerung begangene Untaten juristisch belangt wurden, musste sich nach 1945 kein Angehöriger der Zivilverwaltung wegen der Tätigkeit im besetzten Italien vor Gericht verantworten.28
Das Dokument erhält auch dadurch Bedeutung, dass es die Auffassung der Herrschenden in Deutschland über den Status „Italienische Militärinternierte“ widerspiegelt. Bereits in den Planungen für das Verhalten der Wehrmacht im Fall eines Ausscheidens Italiens aus der faschistischen Koalition, dem Fall „Achse“, war festgelegt worden, dass jene Soldaten, die nicht für Deutschland kämpfen wollten, als militärische Zwangsarbeiter eingesetzt werden sollten.29 Nach dem 8. September 1943 hatte die Wehrmacht schnell den größten Teil der italienischen Streitkräfte entwaffnet. Nur eine für die deutsche Führung enttäuschend geringe Anzahl von Italienern wollte für die Deutschen kämpfen. Mehrere hunderttausend Soldaten wurden nach Deutschland deportiert. Sie mußten als verfemte, als „Verräter“ meist in Rüstungsbetrieben unter Bedingungen Zwangsarbeit leisten, die auch von den Folgeerscheinungen wie Krankenstand und Sterblichkeit jenen glichen, unter denen die sowjetischen Kriegsgefangenen, die als „bolschewistische Untermenschen“ galten, in der deutschen Industrie ausgebeutet wurden.30 Der Botschafter der Mussolini-Republik von Salò informierte das Auswärtigen Amt in Berlin darüber, dass der Gesundheitszustand der Zwangsarbeit leistenden Soldaten schlecht sei. Nach nur 6-7 Monaten Lageraufenthalt in Deutschland leide 30-40 Prozent von ihnen an Tuberkulose.31 Die zur Zwangsarbeit eingesetzten italienischen Soldaten erhielten ab 15. September die Bezeichnung „Italienische Militärinternierte“(IMI). Damit wollte man dem zur Bildung einer Kollaborationsregierung bereiten Benito Mussolini einen Prestigegewinn zukommen lassen, der ihn in den Augen der Italiener als gleichberechtigten Partner der Deutschen erscheinen lassen sollte. Die Bezeichnung Kriegsgefangene für die italienischen Soldaten in deutscher Hand wäre unvereinbar gewesen mit Beziehungen zwischen gleichberechtigten, verbündeten Staaten32. Dies kam aber auch den Intentionen der deutschen Führung entgegen, die italienischen Soldaten ungehemmt von internationalen Konventionen für Kriegsgefangene und ohne Kontrollmöglichkeit des Internationalen Roten Kreuzes beliebig, also auch in der Rüstungsindustrie sowie im Stellungsbau - beides Bereiche, in denen Kriegsgefangene nicht eingesetzt werden durften – als Zwangsarbeiter verwenden zu können.33 Als um das Jahr 2000 überlebende IMI´s Entschädigung für die geleistete Zwangsarbeit von Deutschland forderten, wurde ihnen diese von deutschen Gerichten mit dem Hinweis verweigert, sie seien Kriegsgefangene gewesen34 und hätten daher keinen Anspruch auf Entschädigung nach dem Gesetz über die Entschädigung von Zwangsarbeitern.35 Das nachstehend abgedruckte Dokument belegt, das die deutsche Führung den Status IMI nicht als Privilegierung, sondern als Diskriminierung auffasste. Dem Kriegsgefangenenstatus aber ist ein strafender Charakter fremd. Auf Vorschlag von Rahn hatte Hitler befohlen, „einige tausend“ Arbeiter zur Strafe für die Streikteilnahme „als Militärinternierte nach Deutschland“ zu deportieren. Normale Arbeiter sollten in den IMI-Status überführt werden und militärische Zwangsarbeit in Deutschland leisten.
Nachstehend wird das Dokument im Wortlaut nach der im Bundesarchiv unter der angegebenen Filmsignatur vorgefundenen Vorlage mit den lesbaren Arbeitsvermerken abgedruckt. Bei der Vorlage handelt es sich um die Abschrift des von Reichsaußenminister Joachim von Ribbentrop an Rahn geschickten Telegramms, die vermutlich für Staatssekretär Wilhelm Keppler angefertigt worden ist.

Abschrift.
Berlin, den 15.Dezember 1943 RAM 213/43

Botschafter
R A H N
Nr. 713
Sonderweg Tel. i. Ziff. (Geh.Ch.Verf.)






ab 16.12.





Ich bin damit einverstanden, daß Sie die streikenden
Arbeiter unter Kriegsrecht stellen, gegebenenfalls als Exempel
einige tausend da und dort verhaften und als Militärinternierte
nach Deutschland schaffen.
Der Führer ermächtigt Sie weiterhin, ausgesprochene Rädels-
führer verhaften und als Kommunisten kurzerhand erschiessen
zu lassen.
Von der Androhung des Abtransportes von Maschinen der
streikenden Betriebe nach Deutschland bitte ich Sie Abstand
zu nehmen, da eine solche Maßnahme doch nicht mit der notwendigen
Schnelligkeit verwirklicht werden kann.
Ribbentrop

Verteiler:
St.S. (Paraphe) K(eppler) 20.12.
U.St.S. pol.
Dg. Pol.
Dir. Recht
Pol IV a
(handschriftlich) It(alien)


Quelle: Bundesarchiv Berlin, Film 13938, Aufnahme- Nr. 71266.


1„Entschuldigung kostet nichts“, in: „junge Welt“, Berlin, 21.03.2005, S. 2.
2Ausführlich mit zahlreichen Dokumenten: Europa unterm Hakenkreuz. Achtbändige Dokumentenedition, hgg. vom Bundesarchiv. Bd.6: Die Okkupationspolitik des deutschen Faschismus in Jugoslawien, Griechenland, Albanien, Italien und Ungarn(1941-1945). Dokumentenauswahl und Einleitung von Martin Seckendorf unter Mitarbeit von Günter Keber; Jutta Komorowski; Horst Muder; Herbert Stöcking und Karl Übel, Berlin – Heidelberg 1992(im Folg. Europa unterm Hakenkreuz, Bd. 6).
3Gerhard Schreiber, Deutsche Kriegsverbrechen in Italien. Täter-Opfer-Strafverfolgung, München 1996 sowie ders. Partisanenkrieg und Kriegsverbrechen der Wehrmacht in Italien 1943 bis 1945, in: Repression und Kriegsverbrechen. Die Bekämpfung von Widerstands- und Partisanenbewegungen gegen die deutsche Besatzung in West- und Südeuropa, Berlin- Göttingen 1997(Beiträge zur Nationalsozialistischen Gesundheits- und Sozialpolitik Bd. 14).
4Martin Seckendorf, Ein williges und fügsames Instrument. Die Wehrmacht in Italien 1943-1945, in: Johannes Klotz(Hg.), Vorbild Wehrmacht? Wehrmachtsverbrechen, Rechtsextremismus und Bundeswehr, Köln 1998, S. 73ff.
5Zit. nach Jens Petersen, Deutschland und Italien 1939 bis 1945, in: Der Zweite Weltkrieg. Analysen, Grundzüge, Forschungsbilanz, herausgegeben von Wolfgang Michalka, München-Zürich 1989, S. 116.
6Zit. nach Manachem Shelah, Die Ermordung italienischer Kriegsgefangener, September-November 1943, in: Hannes Heer/Klaus Naumann(Hg.), Vernichtungskrieg. Verbrechen der Wehrmacht 1941-1944, Hamburg 1995, S. 195.
7Kriegstagebuch des Oberkommandos der Wehrmacht(im folg. KTB/OKW), Bd. III/2, S. 1369(Eintragung 19.12.1943).
8Lagebericht des Bevollmächtigten Generals der Deutschen Wehrmacht in Italien vom 30.11.1943, auszugsweise abgedruckt in: Europa unterm Hakenkreuz, Bd. 6, Dok.-Nr. 204, S. 280f.
9KTB/OKW, Nachtrag zu Bd. IV/1, Der Krieg in Italien und im Heimatkriegsgebiet, S. 67.
10Vorbild Wehrmacht(wie Anm. 4), S. 74ff.
111. März 1944: Generalstreik in Norditalien, in: Partigiani. Gegen Faschismus und deutsche Besatzung. Der Widerstand in Italien 1943-1945. Vergessen Kämpfe, Frankfurt am Main 2001, S.11(Informationsheft zur Ausstellung Partigani-Vergessene Kämpfe).
12Bundesarchiv Berlin(BA), Film 13938, Aufnahme-Nummer(AN) 71253.
13Aufzeichnung Rahns vom 19. August 1943, in: Akten zur Deutschen Auswärtigen Politik(ADAP), Serie E, Bd. VI, Dok-Nr. 235, S.414ff.
14BA, Film 13938, AN. 71555.
15Im Aufruf des geheimen Aktionskomitees für Piemont, Lombardei und Ligurienvom 1. März 1944 zum Generalstreik wurde u.a.die Forderung gestellt „…l`effektivo pagamento delle gratifiche promesse in dicembre e per il mantenimento di tutte le promesse fatte…“. Der Aufruf ist als Faksimile abgedruckt in: Partigiani. Gegen Faschismus und deutsche Besatzung. Der Widerstand in Italien 1943-1945. Vergessen Kämpfe, Frankfurt am Main 2001, S.12(Informationsheft zur Ausstellung Partigani-Vergessene Kämpfe).
16KTB/OKW, Bd. VI/1, Nachtrag: Der Krieg in Italien und im Heimatkriegsgebiet, S. 66.
17Zimmermann war 1938 u.a. leitender Mitarbeiter beim „Reichsbeauftragten für die Metalle“(Rüdiger Hachtmann, Eine Erfolgsgeschichte? Schlaglichter auf die Geschichte der Generalverwaltung der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft im „Dritten Reich“, in: Forschungsprogramm „Geschichte der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft im Nationalsozialismus, Ergebnisse Bd. 19, Berlin 2004, S. 10).
18KTB/OKW, Bd. III/2, Eintrag vom 22.11.1943, S. 1298.
19Ebenda, Eintrag vom 21.12.1943, S. 1375 sowie Telegramm/Rahn an AA vom14.1.1944, in: Europa unterm Hakenkreuz, Bd. 6, Dok.-Nr. 225, S. 296.
20BA, Film 13938, AN. 71555.
21Europa unterm Hakenkreuz, Bd. 6, Dok.-Nr. 239, S. 308f.
22KTB/OKW, Bd. IV/1, S. 588.
23Protokoll der 12. Sitzung des Interministeriellen Ausschusses für italienische Angelegenheiten am 14.3.1944, in: BA, Film 13938, AN 71724.
24KTB/OKW, Bd. IV/1, Nachtrag: Der Krieg in Italien und im Heimatkriegsgebiet, S. 66.
25Europa unterm Hakenkreuz, Bd. 6, Dok.-Nr. 243, S. 311.
26Lagebericht des Kommandeurs der Militärkommandantur Genua, Generalmajor Franz Seuffert für die Zeit vom 13. Juni bis 12. Juli 1944, in: Ebenda, Dok.-Nr. 288, S. 341.
27Ebenda, S. 86ff.
28Zur Vita Rahns s. den apologetischen Beitrag von Rainer Blasius in: Hermann Weiß(Hg.), Personenlexikon 1933-1945, Wien 2003, S. 363f.
29Hitlers Lagebesprechungen: Die Protokollfragmente seiner militärischen Konferenzen 1942-1945, hgg von Helmut Heiber, Stuttgart 1962, S.345.
30Ulrich Herbert; Fremdarbeiter. Politik und Praxis des „Ausländer-Einsatzes“ in der Kriegswirtschaft des Dritten Reiches, Berlin-Bonn 1985, S. 261 sowie Dietrich Eichholtz, Die „Krautaktion“. Ruhrindustrie, Ernährungswirtschaft und Zwangsarbeit 1944, in: Ulrich Herbert(Hg.), Europa und der „Reichseinsatz“. Ausländische Zivilarbeiter, Kriegsgefangene und KZ-Häftlinge in Deutschland 1938-1945, Essen 1991, S. 270-294, hier bes. S. 274.
31Aufzeichnung über ein Gespräch Staatsseketrärs Keppler mit Botschafter Anfuso und dem Leiter der Betreuungsstelle für italienische Militärinternierte, Vaccari, am 30.März 1944, in: BA, Film 13938, AN 71766.
32KTB//OKW, Bd. IV/1, Nachtrag: Der Krieg in Italien und im Heimatkriegsgebiet, S. 68f.
33Weisungen des OKW v. 9. und 21. September 1943, in: KTB/OKW, Bd. III/2, S.1085 und 1127.
34Urteil des Bundesverfassungsgerichts v. 28.Juni 2004(-2BvR 1379/01).
35Gesetz zur Errichtung einer Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" vom 2. August 2000, BGBl. 2000 I, S. 1263.

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